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Wie kommt der Sand in die Militärmaschinerie?

■ Informationen zu den verschiedenen Formen der Verweigerung/ Bei der Erfassung fängt sie an

Was soll der junge, unverbrauchte und vernunftbegabte Mensch tun, der nun wehrerfaßt wird, sich aber der Militärmaschinerie entziehen will? Erst mal beraten lassen, die entsprechenden Adressen und Termine gibt es unter der untenstehenden Nummer. Natürlich erhalten dort auch die Altfälle, die sogenannten Wehrflüchtlinge, Informationen. Denn ihnen droht die Einberufung ja noch bis zum 32. Lebensjahr. Deserteure und verweigernde Frauen können sich dort natürlich auch melden.

Aber zurück zu den Jahrgängen 1972 und 1971. Ein erster radikaler Schritt ist die Verweigerung der Erfassung. Das ist eine Ordnungswidrigkeit, für die eine Geldbuße verhängt werden kann. Die muß allerdings einkommensangepaßt sein. Die Buße liegt durchschnittlich zwischen 130 und 600 Mark. Erzwingungshaft gibt es in diesem Fall nicht. Mann kann auch noch zusätzlich Widerspruch gegen die Erfassung einlegen und den Meldebehörden mitteilen, daß mann nicht mit der Weitergabe seiner Daten einverstanden ist.

Der weitere konsequente Weg führt zur Verweigerung der Musterung, der Eignungsverwendungsprüfung und schließlich zur Verweigerung der Einberufung, d.h. zur Totalverweigerung. Das ist die Verweigerung von Wehr- und »Zivildienst«. Beide entspringen der gleichen Wehrpflicht und beruhen auf fast identischer Gesetzgebung. Außerdem können Zivildienstleistende jederzeit zu militärischen Hilfsdiensten an der Heimatfront eingesetzt werden, insbesondere im »Spannungsfall«. Trotz relativ weitgehender Zivildienstgesetze gibt es in der BRD kein wirkliches Recht auf Kriegsdienstverweigerung. Konsequenz der Totalverweigerung ist in jedem Fall eine Vorstrafe, es werden Geldstrafen (bis zu mehreren tausend Mark) und Haftstrafen (6 bis 8 Monate auf Bewährung) verhängt.

Wer trotzdem Ersatzdienst machen will, sollte trotzdem die Erfassung verweigern. Er sollte dann einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung nach Artikel 4 Absatz 3 Grundgesetz stellen. Und zwar vor einer Einberufung, dann hat der Antrag aufschiebende Wirkung — und mann kann nicht zum Barras eingezogen werden. Der Antrag ist an das zuständige Kreiswehrersatzamt zu richten und innerhalb von vier Wochen durch eine schriftliche Begründung zu ergänzen.

Informationen bei »Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär«, Telefon 8621331. taz

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