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■ SACHSEN-ANHALTGrundsätzliches

Magdeburg. Härteleistungen können auch Personen mit Wohnsitz in der ehemaligen DDR, die durch NS- Unrechtsmaßnahmen in der Zeit von 1933 bis 1945 an Leben, Körper, Gesundheit oder Freiheit geschädigt wurden, unter bestimmten Voraussetzungen erhalten. Auf diesen Beschluß der Bundesregierung weist das Bundesvermögensamt in Magdeburg hin. Die Härteleistungen seien nur für unmittelbar Betroffene und grundsätzlich nicht für Hinterbliebene bestimmt.

THÜRINGEN

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