piwik no script img

■ SACHSEN-ANHALTGrundsätzliches

Magdeburg. Härteleistungen können auch Personen mit Wohnsitz in der ehemaligen DDR, die durch NS- Unrechtsmaßnahmen in der Zeit von 1933 bis 1945 an Leben, Körper, Gesundheit oder Freiheit geschädigt wurden, unter bestimmten Voraussetzungen erhalten. Auf diesen Beschluß der Bundesregierung weist das Bundesvermögensamt in Magdeburg hin. Die Härteleistungen seien nur für unmittelbar Betroffene und grundsätzlich nicht für Hinterbliebene bestimmt.

THÜRINGEN

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen