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Verkauf von Nazi-Orden bestraft

■ Schöffengericht: Vier Monate Knast auf Bewährung für Flohmarkthändler

Bei ihrem Rundgang über den Flohmarkt in Hannover mußten sich die Polizisten an Anton G.'s Stand erstaunt die Augen reiben. Ein reichhaltiges Sortiment aus dem Nationalsozialismus blinkte ihnen entgegen: Anstecknadeln mit Hakenkreuzen, militärische Orden, Ringe mit protzigen Runen der SS und sogar zwei goldene, mit Hakenkreuzen verzierte Ehrendolche. Gestern verurteilte das Bremer Amtsgricht Anton G. wegen der Veröffentlichung und Verbreitung nationalsozialistischer Symblolik zu vier Monaten Haft auf Bewährung.

Das Schöffengericht unter Leitung von Richterin Horn folgte damit dem Strafantrag des Oberstaatsanwaltes Hans-Georg von Bock und Polach, zuständig für politisch motivierte Taten, und verhängte neben der Bewährungsstrafe noch eine Geldbuße von 1.000 Mark.

Die Polizei hatte Anton G., der schon mehrmals wegen seines Hakenkreuzhandels bestraft worden war, im Februar 1990 erwischt und insgesamt 120 Verkaufsstücke mit Nazi-Symbolen beschlagnahmt. Einen noch größeren Vorrat an Hakenkreuz-Ansteckern entdeckte die Polizei zudem in Anton G.'s Bremer Wohnung.

Der 44jährige Händler erklärte im Prozeß, bei allen auf seinem Verkaufstisch ausgestellten Teilen habe er die faschistischen Symbole sorgfältig überklebt. Nur bei den Ehrenzeichen in den Kartons unter seinem Tisch seien die Hakenkreuze nicht verdeckt gewesen.

Die Polizisten im Zeugenstand waren sich gestern denn auch nicht mehr ganz sicher, ob die Symbole tatsächlich verdeckt waren und ob die Ehrendolche auf dem Tisch oder darunter lagen. Anton G.'s Angebot bestand außerdem nicht nur aus faschistischer Symbolik: Neben vielen Briefmarken fanden die Polizisten auch französische Zigarettenschachteln aus dem zweiten Weltkrieg, auf denen Adolf Hitler als Skelett dargestellt ist.

Gericht und Oberstaatsanwalt ließen sich trotzdem nicht von ihrer Ansicht abbringen, daß Anton G. nationalsozialistische Kennzeichen öffentlich verwendet und verbreitet habe. Oberstaatsanwalt von Bock sagte in seinem Plädoyer, der Staat sei es den Opfern des Faschismus schuldig, den Handel mit Nazi-Symbolen zu verfolgen. Falls der Handel mit Hakenkreuzen und SS-Runen geduldet werde, könne der Ruf der Bundesrepublik im Ausland geschädigt werden. och

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