piwik no script img

Überwachungsstaat

■ Union fordert mehr Rechte zum Abhören in Wohnungen

Bonn (dpa) — Das Abhören in Wohnungen soll nach dem Willen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion erleichtert werden. Zur Aufklärung schwerster Verbrechen müßten „akustische Überwachungsmaßnahmen“ auch dann zulässig sein, wenn in der betroffenen Wohnung kein verdeckt ermittelnder Beamter tätig ist, erklärten die rechtspolitischen Experten der Unionsfraktion, Norbert Geis und Joachim Hörster. Diese Einschränkung sieht ein Gesetzentwurf zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität vor, der zur Zeit im Bundestag und im Bundesrat beraten wird. Geis und Hörster verwiesen darauf, daß es sich bei diesem Gesetzentwurf bereits um einen Kompromiß handele. Vor dem Hintergrund der Ermittlungsprobleme beim Mord an dem Treuhandchef Rohwedder werde die Union keine weiteren Abschwächungen hinnehmen.

Eine Koalition, die was bewegt: taz.de und ihre Leser:innen

Unsere Community ermöglicht den freien Zugang für alle. Dies unterscheidet uns von anderen Nachrichtenseiten. Wir begreifen Journalismus nicht nur als Produkt, sondern auch als öffentliches Gut. Unsere Artikel sollen möglichst vielen Menschen zugutekommen. Mit unserer Berichterstattung versuchen wir das zu tun, was wir können: guten, engagierten Journalismus. Alle Schwerpunkte, Berichte und Hintergründe stellen wir dabei frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade jetzt müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Was uns noch unterscheidet: Unsere Leser:innen. Sie müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Es wäre ein schönes Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen