Steuern auf Hundefutter

■ Grundsatzurteil: Hundefutter nicht steuerlich absetzbar

München (dpa) — Hundefutter ist steuerlich nicht absetzbar. Mit dieser am Freitag bekanntgewordenen Entscheidung hat der Bundesfinanzhof (BFH) in München die Klage eines Schulhausmeisters abgewiesen, der in der Steuererklärung die leiblichen Bedürfnisse seines Schäferhundes als Werbungskosten geltend gemacht und darauf hingewiesen hatte, daß der Hund auch Wache halte. Das oberste Steuergericht schloß sich dieser Argumentation nicht an. Solche Hunde würden als „Arbeitsmittel“ zur Verfügung gestellt. Um einen derartigen Wachhund handele es sich im vorliegenden Fall nicht, weil der private Vierbeiner in der Dienstwohnung des Hausmeisters auch zum Vergnügen, zur Unterhaltung und als Spielgefährte von Kindern da sei. (Az.: VI R 101/86)