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Alimente für den Fötus

■ Bayerische Staatsregierung will uneheliche Väter schon während der Schwangerschaft zur Kasse bitten

Berlin (taz/afp) — Wenn es um den Schutz des Fötus geht, kennt das Engagement der bayerischen Staatsregierung keine Grenzen: Uneheliche Väter sollen künftig bereits während der Schwangerschaft zu Unterhaltszahlungen verpflichtet werden. So steht es in einem Konzept zur Stärkung des ungeborenen Lebens im Zivilrecht, das vom bayerischen Justizministerium erarbeitet und gestern vom Kabinett gebilligt worden ist. Bis zum Herbst soll ein Gesetzentwurf vorliegen. Die meisten im BGB verankerten Rechte des Neugeborenen sollen auf das ungeborene Leben ausgeweitet werden, sobald eine Schwangerschaft festgestellt ist. Im einzelnen bedeutet dies, daß der Fötus bereits bei der Beantragung von Wohngeld oder der Vergabe von Sozialwohnungen berücksichtigt werden müßte. Die Vaterschaft kann frau dann bereits vor der Geburt eines Kindes anerkennen oder aber auch einklagen lassen. Unterhalt müßte danach bereits für die Erstausstattung gezahlt werden. Man wolle den Kindern „einen guten Start“ ermöglichen, so die Justizministerin. uhe

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