Abschiebe-Verfahren brachte Aufschub

■ Familie Barisa darf vorerst in Deutschland bleiben

Tränen der Erleichterung flossen gestern bei den Betroffenen vor dem Bremer Verwaltungsgericht. Die Familie Barisa, so entschied das Gericht, darf vorerst nicht abgeschoben werden und kann, bis erneut über sie entschieden wird, in Deutschland bleiben.

Aufsehen hatte der Fall im Juni dieses Jahres erregt. Als die Polizei bei der Familie mit sechs Kindern zwischen zwei und vierzehn Jahren erschien, um sie nach Jugoslawien abzuschieben, drohte der Vater Tahir Barisa, sich und seine Kinder umzubringen. Überrascht verließen die Beamten das Haus und die Familie tauchte unter. Bremerhavener Bürger versteckten sie bis heute.

In Jugoslawien erwartet Tahir nach eigenen Angaben eine Haftstrafe aufgrund politischer Aktivitäten. Im Dezember 1989 beteiligte sich der Familienvater aus Titograd offenbar an einer verbotenen Demonstration. Um sich der Festnahme durch die dortige Polizei zu entziehen, tauchte er unter. Die Polizei erschien bei seiner Frau und forderte von ihr Angaben über Tahirs Aufenthaltsort. Zwei Tage nach der Demonstration wurde Sadije Berisa und die sechs Kinder in ihrem Haus von einem Brand überrascht. Zwei Kinder wurden hierbei schwer verletzt. Sadije vermutet Brandstiftung.

Um dem Terror der Behörden zu entgehen, sah sich die Familie gezwungen zu fliehen. So kam man im Januar 1990 nach Bremen und stellte einen Asylantrag. Das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge hielt die Angaben der Familie, so auch den Brand des Hauses, für „unglaubhaft“ und lehnte den gestellten Asylantrag ab. Aus dem Versteck reichten die Flüchtlinge daraufhin Klage beim Verwaltungsgericht ein.

Nach zwei Verhandlungstagen und der Vorlage neuer Beweismittel können die Barisas nun wieder Hoffnung schöpfen. „Denn“, so stellte die Richterin Brigitte Dreger abschließend fest, „der Asylantrag ist nicht mehr unbegründet.“ Bettina Platz