■ JUSTIZ: Häuserspekulant Sommer verurteilt
Berlin. Der Häuserspekulant und Kaufmann Gustav Sommer wurde vor dem Landgericht wegen Untreue, Meineides und uneidlicher Falschaussage zu 22 Monaten Haft mit Bewährung verurteilt. Der 47jährige muß außerdem 250.000 Mark Geldbuße zahlen. Das Gericht hielt Sommer für überführt, eine ihm überlassene Grundschuld in Höhe von einer Million Mark absprachewidrig für einen Spekulationskredit eingesetzt zu haben. Die Grundschuld war Sommer von einem Hausbesitzer zur Absicherung künftiger Ansprüche aus seiner Tätigkeit als Hausverwalter überlassen worden. Als besonders verwerflich wertete das Gericht, daß Sommer als ein sehr wohlhabender Mann eine Falschaussage vor dem Arbeitsgericht gemacht habe.
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