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Keine Restitutionsansprüche für enteignete Grundstücke

Berlin. Prinz Louis Ferdinand, der Hertie-Konzern, und mit ihnen knapp tausend weitere ehemalige Grundbesitzer in Berlin müssen in die Röhre gucken. Ihre Rückübertragungsansprüche auf Vermögen, das zwischen 1945 und 1949 von der sowjetischen Besatzungsmacht enteignet wurde, werden zukünftig nicht anerkannt.

Der Senat beschloß in seiner gestrigen Sitzung, daß er diesen Besitz nicht an seine früheren Eigner zurückgeben wird, da dafür die gesetzlichen Voraussetzungen fehlen. Zu dieser Einschätzung kam die Landesregierung aufgrund eines Gutachtens, das Justizsenatorin Jutta Limbach zur rechtlichen Bewertung der sogenannten Liste 3 erstellte. In dieser Liste sind 589 gewerbliche Vermögen und 991 Grundstücke aufgelistet, die aufgrund sowjetischer Anordnung enteignet wurden.

Diese Liste wurde allerdings, so Limbach, wegen »Säumigkeit der Berliner Verwaltung« erst am 7. Oktober 1949, also nach der Gründung der DDR, veröffentlicht. Aus diesem Grund waren das Bundesjustiz- und das Bundesfinanzministerium der Auffassung, daß diese Vermögen unter die gesetzlichen Regelungen zur Rückerstattung von DDR-Vermögen fallen.

Dem hielt Justizsenatorin Limbach in ihrem Gutachten entgegen, daß für die Beurteilung dieses Falles nicht das Datum entscheidend sei, zu dem die Liste 3 veröffentlicht wurde, sondern, die Frage, ob die damalige »Enteignung auf besatzungsrechtlicher Grundlage erfolgt ist«. Diese Frage ist nach Meinung der Justizsenatorin eindeutig mit Ja zu beantworten, ein Rückübertragungsanspruch der Alteigentümer folglich nicht gegeben.

Der Senat rechnet jedoch mit einer Reihe von Klagen, immerhin handelt es sich um Grundbesitz, dessen Wert Finanzsenator Pieroth auf eine immerhin »zweistellige Milliardensumme« bezifferte. dr

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