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Celler PKK-Prozeß wird geteilt

Hannover (taz) — Im Celler PKK- Prozeß will der Staatschutzsenat des Oberlandesgerichtes gegen drei der vier angeklagten Mitglieder der kurdischen PKK zu einem schnellen Urteil kommen. Der Vorwurf der Mitgliedschaft in einer „terroristischen Vereinigung innerhalb der PKK“ soll in diesem Zusammenhang nicht weiter verfolgt werden, hieß es gestern in einer Erklärung.

Das Verfahren gegen den Celler Hauptangeklagten, dem neben der Mitgliedschaft in der nicht näher definierten Veinigung innerhalb der PKK auch Mord vorgeworfen wird, ist jetzt durch Beschluß des Staatschutzsenates abgetrennt worden und wird eigenständig fortgesetzt.

Für die drei übrigen Angeklagten, von denen zwei seit Monaten untergetaucht und nicht mehr zum Prozeß erschienen sind, erstrebt der Senat „eine beschleunigte Beendigung des Verfahrens“. Soweit diesen Angeklagten Freiheitsberaubung, Körperverletzung und Urkundenfälschung vorgworfen werde, sei die Beweisaufnahme bereits weit fortgeschritten, teilte ein Sprecher des Oberlandesgerichts gestern gegenüber der Presse mit.

Hinsichtlich des Vorwurfs der Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung ziehe der Staatschutzsenat „eine Einstellung in Betracht“. Die förmliche Einstellung des 129a-Vorwurfs gegen diese drei Angeklagten ist für den kommenden Dienstag vorgesehen. Am gleichen Tag sollen auch bereits die Schlußplädoyers gehalten werden. ü.o.

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