■ GEWERKSCHAFT NGG: Tarifvertrag statt Arbeitslosengeld
Osnabrück (dpa) — Als erste Arbeitnehmerorganisation in Deutschland hat die Gewerkschaft Nahrung, Genuß, Gaststätten (NGG) angeboten, zum Erhalt von Arbeitsplätzen in den neuen Ländern Tarifverträge in Höhe des Arbeitslosengeldes abzuschließen. In der 'Neuen Osnabrücker Zeitung‘ schlug die zweite NGG-Vorsitzende Jutta Kaminsky vor, die bisher unverkäuflichen rund 500 Treuhandbetriebe der Nahrungsmittelindustrie für eine Übergangszeit von höchstens fünf Jahren mit der Produktion für die GUS-Länder zu beschäftigen. Im Gegenzug wäre die NGG bereit, die Löhne und Gehälter durch die Zahlung des Arbeitslosengeldes zu ersetzen.
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