: Paragraph 218: „Sehr knappe“ Mehrheit für Gruppenantrag?
Baden-Baden/Hamburg (afp/dpa) — Zwei Tage vor der Bundestagsabstimmung über die Reform des Abtreibungsrechts sieht die stellvertretende FDP-Vorsitzende Irmgard Schwaetzer eine „sehr knappe“ Mehrheit für den parteiübergreifenden Gruppenantrag für eine Fristenlösung mit Pflichtberatung. Allerdings gebe es auch in den Reihen von FDP und SPD Bundestagsabgeordnete, die aus Gewissensgründen für die von der Union vorgeschlagene Indikationslösung seien, sagte die Bundesbauministerin. Schwaetzer betonte zugleich, der Gruppenantrag sei nur dann verfassungsgemäß, wenn ein umfangreiches Hilfspaket für Schwangere und Mütter mitbeschlossen werde.
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) und Vizefraktionsvorsitzende Ingrid Matthäus-Maier (SPD) haben die Zahlung eines einmaligen Familiengeldes von 1.000 Mark für Schwangere einhellig als unangemessen abgelehnt. Einen derartigen Vorschlag hatte Bundesfamilienministerin Hannelore Rönsch (CDU) gemacht. „Daß sich die CDU-Abgeordneten, die bislang den überparteilichen Gruppenantrag befürworten, von solch einer Idee drei Tage vor der entscheidenden Abstimmung zur Neuregelung des Abtreibungsrechts beeindrucken lassen, kann ich mir nicht vorstellen“, sagte Matthäus- Maier. Nach Ansicht der SPD-Politikerin sei es völlig unangemessen, Frauen mit einer Einmal-Prämie „zu trösten. Sinnvoller ist es, für die Gesamtzeit, da Kinder Kosten verursachen, ein angemessenes Kindergeld von 230 Mark monatlich pro Kind zu zahlen“, erklärte Matthäus-Maier.
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