Privatinitiative weiter gefragt

■ "Aktion Fluchtweg" geht weiter / Mehr Quartiere für bosnische Flüchtlinge benötigt

geht weiter/ Mehr Quartiere für bosnische Flüchtlinge benötigt

„Aktion Fluchtweg“: Mit ihrem Aufruf forderte die taz alle auf, sich dafür zu engagieren, daß mehr als 5000 Bürgerkriegsflüchtlinge aus dem ehemaligen Jugoslawien zu uns kommen können. Durch möglichst viele private Unterbringungsangebote soll die Grenze für die bosnischen Flüchtlinge weiter geöffnet werden. Obwohl in Hamburg seit der Ankunft der 130 bosnischen Kontigentflüchtlinge die Telefone der Arbeitsgemeinschaft Flüchtlingshilfe (Verbund aus Arbeiterwohlfahrt und Caritas) nicht mehr stillstehen, reichen die Angebote aber noch nicht aus.

Rund 500 HamburgerInnen haben sich bislang bereit erklärt, Kriegsflüchtlinge aufzunehmen. Doch nicht die Betreuung der am Montag angereisten Menschen ist problematisch: „Sie sind in den Wohnwagen in Poppenbüttel vergleichsweise gut untergebracht“, meint Dieter Ackermann (Caritas). Viel dringlicher müßten Unterbringungsplätze für die etwa 4000 Menschen aus der Kriegsregion gefunden werden, die in den letzten zehn Monten nach Hamburg geflüchtet sind. „Die meisten sind bei Freunden und Verwandten untergeschlüpft — viele unter unzumutbaren Verhältnissen“, schildert Ackermann die Lage. Bis zu 15 Personen müßten sich ein Zimmer teilen.

Wer sich bereit erklärt, Flüchtlinge aufzunehmen, sollte sich an die taz oder direkt an die Arbeitsgemeinschaft ( 28014066/-577 wenden. Kriterien für die Zuweisung bestehen derzeit noch nicht, der Aufnahme von Kindern in eine Gastfamilie geht jedoch eine Prüfung durch das Jugendamt voraus.

Doch es gibt noch andere Wege, die Grenzen auch für Nicht-Kontigentflüchtlinge durchlässig zu machen. Wer bosnische Flüchtlinge aufnehmen will, die hier bislang keinen Einlaß fanden, muß sich an die Ausländerbehörde wenden. Dort kann ein verkürztes Visumverfahren eingeleitet werden. Voraussetzung: Der Name des Flüchtlings muß angegeben, das eigene Einkommen (keine Sozialhilfe/Arbeitslosengeld) und die Wohnverhältnisse müssen offengelegt werden. Der Gastgeber muß sich für sechs Monate verpflichten, für den Unterhalt und eine eventuelle Krankenbehandlung (Abschluß einer Krankenversicherung ist zu empfehlen) aufzukommen. Mit der Vorabzustimmung können die Flüchtlinge schließlich an der Grenze abgeholt werden. sako