Senat dagegen

Das Vorkaufsrecht für das Grundstück am Steindamm, auf dem die Scientology-Organisation ihr Domizil hat, wird der Senat nicht ausüben. Die Ausübung des Vorkaufsrecht wäre an sehr enge rechtliche Voraussetzung gebunden, entschied der Senat auf seiner gestrigen Sitzung. Außerdem wäre nicht sicherzustellen gewesen, daß Scientology durch den Kauf an der Nutzung des Geländes zu hindern sei. taz