Die Stadt Göttingen gibt auf beim Streit um Namensgebung

■ Lafayette bleibt Lafayette

Lafayette bleibt Lafayette

Göttingen (taz) — Es gibt doch noch Gerechtigkeit! Gegen den erbitterten Widerstand des Standesamtes und der Göttinger Stadtverwaltung entschied das Oberlandesgericht in Celle am Mittwoch zugunsten eines Elternpaares: Ihr mittlerweile zehn Monate alter Sohn darf die Vornamen Jean-Michel Lafayette führen.

Das Recht der Namensgebung stehe ausschließlich Vater und Mutter als „gemeinsamen Ausfluß der elterlichen Sorge“ zu, urteilte der 12.Zivilsenat des Gerichtes. Allgemein verbindliche Vorschriften über die Wahl und Führung von Vornamen gebe es nicht. Die Richter konnten durch den Namen Lafayette auch weder eine Gefährdung des Kindeswohls noch eine Verletzung von Sitte und Ordnung erkennen.

Der letztinstanzlichen gerichtlichen Entscheidung war eine monatelange, die Sommerloch geplagte Lokalpresse zu wahren Kapriolen verführende juristische Kabbelei vorausgegangen (s. taz-Wahrheit v. 18.8.). Das Göttinger Standesamt hatte den von der Mutter des Knaben gewünschten Eintrag des Namens Lafayette mit dem Hinweis auf angebliche „Mißverständlichkeiten“ zunächst verweigert. Das von den Eltern angerufene örtliche Amtsgericht gab den Standesbürokraten recht.

Doch das Landgericht widersprach: Zusammen mit den Vornamen Jean-Michel, auf die sich die Eltern inzwischen geeinigt hatten, gehe Lafayette als dritter Name durchaus in Ordnung. Über die erneute Beschwerde des städtischen Rechtsamtes hatte jetzt das Oberlandesgericht zu entscheiden.

Begonnen hatte der skurrile Streit mit einem Besuch der damals noch schwangeren Mutter im Musical „Hair“, in dem ihr der Jungenname Lafayette so gut gefiel, daß sie beschloß, ihren Sohn ebenso zu nennen. Bis zur jetzt erfolgten Klärung, gegen den außer einer Verfassungsbeschwerde keine juristischen Mittel mehr eingelegt werden können, war das Baby namenlos geblieben. Reimar Paul