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Weißkragen aufs Konto gucken

GAL: Neue Methoden im  ■ Kampf gegen organisierte Kriminalität

Hamburgs Grün-Alternative glauben ein Patentrezept zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität gefunden zu haben, um auch den Hintermännern, den Herren mit den weißen Kragen, ans Leder zu gehen: Nach GAL-Vorstellung soll den Mafiosis, Banden, Dealerringen und Betreibern von Geldwaschanlagen durch Lüftung des Bankgeheimnisses auf die Spur gekommen und dann der Geldhahn abgedreht werden. Der innenpolitische Sprecher, Peter Schaar, selbst Datenschützer: „Bei der Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität und anderen Erscheinungsformen organisierten Verbrechens darf das Bankgeheimnis kein Tabu sein.“

Nach Schaars Auffassung ist die Überwachung von Geldtransfers nicht nur ein effektiver, möglicherweise sogar der einizige Ansatzpunkt, den „auf Kapitalbeschaffung und Kapitalverwertung abzielenden kriminellen Machenschaften beizukommen“. Schaar: „Bei großen Kapitalvermögen und Transaktionen muß grundsätzlich ein Transparenzgebot gelten, Besitzer müssen sich fragen lassen, woher das Geld stammt.“ Wenn ein Verdachtsmoment bestehe, die Knete stamme aus krimininellen Geschäften, solle eingeschritten werden. „Kann die Herkunft von Vermögen nicht nachgewiesen werden, sollte deren Einziehung möglich sein.“ Schaar ist der Meinung, daß damit die umstrittenen Sonderbefugnisse für die Polizei, die in der kommenden Woche per Bundesgesetz in Kraft treten, und durch die der „kleine“ oder „große Lauschangriff“ oder der Einsatz verdeckter ErmittlerInnen ermöglicht werden, überflüssig sind. „Das Abhören von Wohnungen und eine exzessive Telefonüberwachung gehen an die demokratische Substanz ohne irgendetwas gegen die großen Kriminellen zu bewirken, da diese sich den neuen Überwachungsbefugnissen schnell anpassen werden.“ Über die Zulässigkeit von Lauschangriffen wird sich das Bundesverfassungsgericht ohnehin aufgrund einer Klage gegen das Hamburger Polizeigesetz auseinandersetzen müssen. Kai von Appen

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