piwik no script img

Anti-Nazi- Sachbeschädigung

Das Amtsgericht in Oldenburg hat das Verfahren gegen einen 28 Jahre alten Mann aus Oldenburg eingestellt, der sich wegen Übersprühens von Nazi-Parolen vor Gericht verantworten mußte. Die Staatsanwaltschaft hatte den 28jährigen wegen Sachbeschädigung angeklagt, weil er Schmierereien an einer Autobahnbrücke in Oldenburg vergrößert habe.

Das Gericht meinte allerdings, schon beschmierte Flächen zu übermalen sei etwas anderes, als Flächen zu bemalen, die mit keinen Sprüchen und Parolen versehen seien. Außerdem sei der Angeklagte mit dem festen Ziel aktiv geworden, die neofaschistischen Parolen zu beseitigen. Mit der Einstellung des Verfahrens zeigten sich sowohl der Staatsanwalt als auch der Angeklagte einverstanden.

dpa

40.000 mal Danke!

40.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Was uns besonders macht? Sie, unsere Leser*innen. Sie wissen: Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Wir suchen auch weiterhin Unterstützung: suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus – schon mit 5 Euro im Monat! Jetzt unterstützen