■ Mietrecht: Betrug verjährt nicht
Koblenz (dpa) – Wenn ein Vermieter durch falsche Größenangaben über die Wohnung eine überhöhte Miete bezieht, verjährt dieser Betrug nicht bei jahrelanger Zahlung der geforderten Miete. In einem am Freitag veröffentlichten Beschluß hat das Koblenzer Oberlandesgericht (OLG) entschieden, daß die fünfjährige Verjährungsfrist erst mit der letzten Mietzahlung beginnt. Im konkreten Fall hatte die Staatsanwaltschaft eine Anklageerhebung abgelehnt, weil seit Abschluß des Mietvertrages mehr als fünf Jahre vergangen waren. (Az.: 1 Ws 289/92)
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