: Hörnchen auf freiem Fuß: Der Ex-IM soll sich bewähren
■ Claus Croissant zu 21 Monaten verurteilt
Berlin (taz) – Der Rechtsanwalt Klaus Croissant ist gestern wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit für die Stasi zu 21 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Nach sechs Verhandlungstagen sah es am Donnerstag der erste Strafsenat des Berliner Kammergerichts als erwiesen an, daß der 61jährige ehemalige Verteidiger prominenter RAF-Kader seit 1981 der Stasi Informationen über die linke und grüne Szene – von allgemein zugänglichen Materialien bis zu nicht öffentlichem Hintergrundwissen – geliefert hatte. Ferner wurde Croissant zur Last gelegt, seine frühere Lebensgefährtin, die inzwischen verstorbene Grünen-Europaabgeordnete und taz-Redakteurin Brigitte Heinrich dem MfS zugeführt und später für sie Informationen transportiert zu haben.
Der Vorsitzende des Gerichts, Fritjof Kubsch, sagte in seiner über einstündigen Begründung, das Urteil sei „als Angebot zur Versöhnung“ zu verstehen. Croissant, der bereits Ende der siebziger Jahre zweieinhalb Jahre wegen Unterstützung der RAF in Haft war, solle die Chance gegeben werden, sich wieder in der Gesellschaft einzugliedern. Die Bundesanwaltschaft hatte dagegen 30 Monate Haft ohne Bewährung, ein Berufsverbot und die Entziehung des Wahlrechts verlangt. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Vom Gericht wurde Croissant, der gegen das Urteil Revision einlegen will, noch die Zahlung von 10.000 Mark auferlegt.
Croissant betonte nach der Verkündung des Schuldspruchs, für ihn sei das Versöhnungsangebot „ein Novum“. Er werde aber nicht von seinen politischen Positionen abrücken. „Ich bedauere, daß die DDR verschwunden ist.“ Er wurde nach der Urteilsverkündung sofort aus der Untersuchungshaft entlassen. Seite 4
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