: Ganz privat, ganz legal?-betr.: "Private Hitlerfeier geduldet", taz vom 19.4.93
betr.: „Private Hitlerfeier geduldet“, taz vom 19.4.93
[...] Straftaten werden bei uns offensichtlich mit zweierlei Maß gemessen. Da verstoßen 400 Neo- und Altnazis in Mainz gegen geltendes Recht, indem sie Hitlers Geburtstag feiern, die FAP- sowie die Reichskriegsflagge zur Schau stellen und den Arm zum Hitglergruß öffentlich zu erheben. Der Polizei und dem Verfassungsschutz sind die Machenschaften von Müller und Co. längst bekannt. Trotzdem wurden die Feierlichkeiten, weil sie „ganz privat“ wren, geduldet.
Mir ist neu, daß illegale Handlungen auf privatem Gelände straffrei sind. Würde ich 400 Personen bei mir, ganz privat, mit Wissen der Polizei zum Haschischrauchen einladen, hätte dies keine strafrechtlichen Konsequenzen für mich, da es sich ja um eine private Feier handelt? S. Weber, Mainz, N. Frank, Schwäbisch Hall
Eine Koalition, die was bewegt: taz.de und ihre Leser:innen
Unsere Community ermöglicht den freien Zugang für alle. Dies unterscheidet uns von anderen Nachrichtenseiten. Wir begreifen Journalismus nicht nur als Produkt, sondern auch als öffentliches Gut. Unsere Artikel sollen möglichst vielen Menschen zugutekommen. Mit unserer Berichterstattung versuchen wir das zu tun, was wir können: guten, engagierten Journalismus. Alle Schwerpunkte, Berichte und Hintergründe stellen wir dabei frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade jetzt müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Was uns noch unterscheidet: Unsere Leser:innen. Sie müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Es wäre ein schönes Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen