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■ JustizSchnellere Urteile

Karlsruhe (dpa) – Innerhalb von fünf Monaten nach der Verkündung müssen deutsche Richter künftig ein Urteil einschließlich Begründung und Unterschrift der Justizgeschäftsstelle zuleiten. Werde diese Frist überschritten, sei die Entscheidung „auf eine Rüge ohne weiteres aufzuheben“, entschied der Gemeinsame Senat der obersten Bundesgerichte am Dienstag. Mit dieser Begründung wurde der Streit um die zweite Teilbetriebsgenehmigung für das umstrittene Kernkraftwerk Brokdorf an das Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig zurückverwiesen. Das OVG Lüneburg hatte erst nach sechseinhalb Monaten sein Urteil schriftlich begründet. (AZ: GmS - OGB 1/92)

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