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Schwulenfeindlich

■ Katholen verstoßen gegen Verfassung

Lörrach/Freiburg (dpa/taz) – In einer aufsehenerregenden Entscheidung hat das Arbeitsgericht Lörrach einem Homosexuellen im Streit gegen ein kirchliches Behindertenheim Recht gegeben. Mit der Berufung auf die Morallehre der katholischen Kirche, die vor- und außerehelichen sowie gleichgeschlechtlichen Sexualverkehr verbietet, verstoße das Heim gegen die Verfassung. Die Morallehre sei „mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts“ unvereinbar, heißt es in einem gestern bestätigten Urteil vom August 1992. Das Heim hat gegen das noch nicht rechtskräftige Urteil Berufung vor dem Landesarbeitsgericht Freiburg eingelegt (Az: 1 Ca 125/92). Das Behindertenheim in Rheinfelden (Kreis Lörrach) hatte dem jetzt 20jährigen Schwulen, der dort als Erziehungshelfer arbeitete und sich zu seiner Homosexualität offen bekannte, die Weiterbeschäftigung als Heilerziehungspfleger verwehrt. Verhandlungstermin für die Berufung ist am 24. Juni.

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