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Keine Opferentschädigung

■ Gesetzentwurf liegt noch auf Eis / Baldige Verabschiedung geplant

Bonn (AP/dpa) – Angesichts der fünf Morde von Solingen werden die Rufe nach finanzieller Entschädigung ausländischer Gewaltopfer in der Bundesrepublik lauter. Kanzleramtsminister Friedrich Bohl sprach sich am Mittwoch für eine solche Entschädigung aus. Der SPD-Bundestagsabgeordnete Günther Heyenn wies dagegen darauf hin, daß ein entsprechendes Gesetz auf Betreiben der CDU/ CSU auf Eis gelegt worden sei.

Die überlebenden Opfer von Solingen können nach Bohls Darstellung bisher nicht mit finanzieller Entschädigung rechnen, weil sie keine Deutschen sind. „Wenn es uns nicht gelingt, Angriffe auf Leib und Leben rechtmäßig hier lebender Ausländer abzuwehren, dann sollten wir wenigstens für die Schäden eintreten, auch wenn man die letztlich nicht mit Geld aufwiegen kann“, sagte Bohl. Ein Anrecht auf finanziellen Schadensersatz stehe zur Zeit nur Ausländern zu, deren Heimatland auch deutsche Opfer entschädige.

Die Entschädigung ausländischer Gewaltopfer soll jedoch noch vor der Sommerpause gesetzlich geregelt werden. Das bekräftigte Bundesarbeitsminister Norbert Blüm. Der Gesetzentwurf sieht vor, daß auch ausländische Opfer von Gewalttaten in Deutschland entschädigt werden, wenn sie sich hier legal aufgehalten haben. Bisher gilt dies nur für Bürger der EG und solcher Länder, mit denen die Bundesrepublik ein spezielles Abkommen geschlossen hat. Die Neuregelung soll rückwirkend für alle Gewalttaten nach dem 1. Januar 1991 gelten.

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