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Klage gegen Hilfspolizei

■ Gewerkschaft der Polizei ruft Karlsruher an / Grüne für Abschaffung

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz über die Freiwillige Polizeireserve (FPRG) beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Wesentliche Bestimmungen des FPR-Gesetzes verstießen gegen das Grundgesetz, wonach hoheitliche Befugnisse in der Regel auf Angehörige des öffentlichen Dienstes zu übertragen seien, erklärte der stellvertretende GdP-Landesvorsitzende Jürgen Radloff gestern. Durch unzureichende Einstellungsüberprüfungen seien außerdem unzuverlässige Bewerber in die Hilfspolizistentruppe aufgenommen worden. Angesichts ihrer bedeutenden Eingriffsrechte sei die Ausbildung der Hilfspolizisten ungenügend.

Ein Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen im Abgeordnetenhaus erklärte, seine Fraktion unterstütze die Verfassungsbeschwerde der GdP. Die Einheit der „Hilfssheriffs“, die in Parks und Grünanlagen sogar selbständig auf Streife gehen könnten, müsse abgeschafft werden.

Der vom Abgeordnetenhaus eingesetzte Untersuchungsausschuß zur Polizeireserve soll nach der Sommerpause seine Arbeit aufnehmen. Die FPR war Anfang des Jahres ins Gerede gekommen, nachdem Fälle von Waffenschieberei und rechtsradikaler Gesinnung in der Hilfstruppe bekannt geworden waren. Der Innensenator hatte daraufhin alle 2.400 Mitglieder durchleuchten lassen.

Der parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion, Dieter Hapel, forderte gestern in einer Presseerklärung die Gewerkschaft der Polizei auf, „ihre Anti- FPR-Kampagne endlich zu beenden“. ADN/taz

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