Blamierte Koalitionäre: Asylrecht „nachbessern“

■ Drei Klagen gegen Abschiebung erfolgreich

Berlin (afp/taz) – Es war viel Müh und Plag damit, und es ist doch nichts Rechtes daraus geworden: Bei Regierung und SPD wächst der Wunsch, den gerade in Kraft getretenen Asylkompromiß „nachzubessern“. Seit dem 1. Juli haben nämlich schon drei Asylbewerber die Erfinder des „Asylkompromisses“ vorgeführt: ein indischer Sikh und zwei Ghanaer haben erfolgreich ihre politische Verfolgung glaubhaft machen können und eine Einstweilige Verfügung gegen ihre Abschiebung vom Frankfurter Flughafen erwirkt. Sie dürfen damit ihren Asylantrag von der Bundesrepublik aus betreiben. Der einstweilige juristische Erfolg der beiden Ghanaer ist insofern für die Parlamentarier wenig angenehm, als die beiden aus einem laut Bundestagsliste „verfolgungsfreien Herkunftsland“ kommen; ihren Fall darf es also gar nicht geben.

In einer ersten Reaktion erklärte Regierungssprecher Vogel noch am Freitag, die Bundesregierung verfolge die jüngsten Entscheidungen der Karlsruher Richter „mit Interesse“. Inzwischen wird das Interesse zur Handlungsphantasie: So wollen CDU und CSU die Klagemöglichkeit für Asylbewerber vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einschränken. Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion Marschewski (CDU), sagte der Bild-Zeitung: „Wir müssen tatsächlich über weitere Rechtsänderungen nachdenken, damit nicht jeder abgelehnte Asylbewerber mißbräuchlich das Verfassungsgericht anrufen kann.“ Dieter Wiefelspütz, der für die SPD den Feinschliff am Asylkompromiß erledigte, sagte, die enorme Arbeitsbelastung des BVG mache ihm Sorgen. Nach Auffassung des CSU-Abgeordneten Bernd Protzner schließlich sollten abgelehnte Asylbewerber „Karlsruhe nicht mehr ohne weiteres anrufen dürfen“. Das Gericht werde sonst „lahmgelegt“. Der CSU-Abgeordnete Ernst Hinsken sagte, „der Abschiebestau“ dürfe durch „juristische Spitzfindigkeiten“ nicht immer größer werden.

Kommentar Seite 10