: Klemm verurteilt
Kiez-Gastronom Reinhard Klemm muß mal wieder hinter Gitter. Sechs Jahre und neun Monate wegen zweier Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz lautete gestern das Urteil des Hamburger Landgerichts. Klemm hatte mehrfach versucht, Kokaingeschäfte abzuwickeln, blieb dabei ziemlich erfolglos und wurde doch von einem V-Mann erwischt. Als strafmildernd wertete das Gericht, daß Klemm ein Geständnis abgelegt hatte. Der 46jährige war 1989 im Prozeß um den Mord an Staatsanwalt Wolfgang Bistry wegen fahrlässiger Tötung schon einmal zu drei Jahren Haft verurteilt worden.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen