: Ominöses erstes Tor
■ Klage des VfB Stuttgart abgewiesen
Berlin (taz) – Solche Mühe hatte sich der VfB Stuttgart gegeben, zu beweisen, daß bei der 1:5-Niederlage im Bremer Weserstadion alles ganz anders gekommen wäre, wenn Werder nicht auf regelwidrige Weise mit 1:0 in Führung gegangen wäre. In 17 Heimspielen, so hatte VfB-Anwalt Rauball errechnet, habe Bremen in der vergangenen Saison 15mal mit 1:0 geführt und danach 13mal gewonnen. Der Psychologe Fritz Stemme hatte gar herausgefunden, daß sich Streßsituationen wie diese besonders auf Spieler „mit expressiven Reaktionsmustern“ auswirkten, was die „Integrität der Mannschaft“ bedrohe. „Wie ein aufgescheuchter Hühnerhaufen“ seien die Stuttgarter nach dem Tor herumgelaufen, hatte Manager Dieter Hoeneß schon in der Verhandlung vor dem Sportgericht vermeldet.
Doch auch das DFB-Bundesgericht zeigte sich von der Theorie- Attacke unbeeindruckt, sehr zum Ärger von Hoeneß: „Bei den Vorträgen der sachverständigen Psychologen haben sich die Mitglieder des Gremiums angeregt unterhalten.“ Zwar habe der Bremer Herzog den Freistoß regelwidrig zehn Meter vom Tatort ausgeführt, urteilten die Richter, dies habe jedoch den Spielverlauf „mit hoher Wahrscheinlichkeit“ nicht beeinflußt. „Eine solche Ungeheuerlichkeit habe ich noch nie erlebt“, schimpfte Trainer Daum. Vielleicht sollte er ja mal nachdenken. Wie war das doch... damals in Leeds... so vor zwei Jahren...? Matti
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