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„Persönlichkeitsrechte wurden verletzt“

■ Heftige Kontroverse nach Razzia im Flüchtlingsheim

War die Razzia im Flüchtlingsheim Am Alten Zollweg am 5. März rechtswidrig? Diese Auffassung vertritt zumindest der GAL-Abgeordnete und Polizist Manfred Mahr: „Persönlichkeitsrechte sind erheblich verletzt worden.“

In den Abendstunden des 5. März hatten Polizisten die Asylunterkunft Am Alten Zollweg gestürmt (taz berichtete). Anlaß: Zivilfahnder wollten beobachtet haben, daß in der Unterkunft mit Rauschgift gedealt wurde. Das magere Ergebnis der Razzia: Lediglich bei einem Jugendlichen fanden die Beamten geringfügige Mengen Rauschgift – er wurde noch in der Nacht wieder freigelassen. Statt dessen wurden 15 illegale Flüchtlinge aufgespürt und anschließend abgeschoben.

Die Polizei stützt das Betreten der Räume auf Paragraph 16 Absatz 4 Ziffer 1a des Sicherheits- und Ordnungsgesetz (SOG): „Ziel der Maßnahme war die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung“. Mahr dagegen: „Jedes Zimmer muß rechtlich als geschlossene Wohneinheit gesehen werden und unterliegt dem Schutz des Grundgesetzes. Wir haben bei der Verabschiedung des SOG immer davor gewarnt, daß das Gesetz von einigen Polizeiführern als Ermächtigungsgesetz angesehen wird“. Gegen das SOG ist derzeit eine Verfassungsklage vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig.

Auch Datenschützer Ulrich Werner meldet Bedenken an. Eine konkrete Gefahr müsse vorliegen, wenn die Polizei ohne richterliche Verfügung zur Gefahrenabwehr nach dem SOG eine Wohnung betritt. Obwohl Manfred Mahr bereits zwei parlamentarische Anfragen gestellt hat, eiert der Senat um diesen Punkt herum. Werner: „Aus den Antworten ist nicht klar zu ersehen, welche tatsächliche Gefahr vorgelegen hat“. Werner hat der Polizei daher gestern einen Brief geschrieben, um Klarheit zu bekommen. Innerhalb der Polizei hat der Einsatz zu einer heftigen Kontroverse geführt.

Das bestätigt auch der Senat: „Es gehört zur Übung der Polizei, alle Einsätze unter rechtlichen und tatsächlichen Gesichtspunkten nachzubereiten“. Ob es zu personellen Konsequenzen kommt, ist allerdings noch unklar. Mahr hat sich zumindest zum Ziel gesetzt, das Ermächtigungsgesetz zu kippen. „Wir werden in dieser Legislaturperiode eine Initiative zur Novellierung des SOG einbringen“.

Kai von Appen

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