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Otto muß abgeben

Frank Otto, einziger Gesellschafter von OK-Radio, muß aufgrund des neuen Hamburger Mediengesetzes mehr als die Hälfte seines Senders verkaufen. Das Gesetz sieht vor, daß die Gesellschafter an sogenannten „Vollprogrammen“ künftig maximal 49,9 Prozent der Anteile halten dürfen; die privaten Sender müssen sich bis zum 1. November entscheiden, ob sie ein „örtliches Programm für Teilgebiete Hamburgs“ oder ein „landesweites Vollprogramm“ bieten wollen. Voraussetzung für ein Lokalprogramm ist unter anderem der Verzicht auf Werbung.

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