: Ein neuer zynischer Höhepunkt
■ betr.: „Abschiebevertrag mit Kroatien unterschrieben“, taz vom 26.4.94
Das nun geschlossene Rückübernahmeabkommen stellt einen neuen zynischen Höhepunkt in der Politik der Bundesregierung dar. Die ab 1. Mai 1994 geplante zwangsweise Rückführung von Kriegsflüchtlingen ist ein Eingriff in die Würde der geflohenen Menschen, der nicht gerechtfertigt werden kann. Kroatien ist sowieso schon mit Flüchtlingen überlastet. Die Situation vor Ort ist keineswegs so, daß – wie in der Pressemitteilung des Innenministeriums geschehen – von einer „eingetretenen Konsolidierung“ gesprochen werden kann. Wann eine entsprechende „Konsolidierung“ eingetroffen ist, muß dem Urteil der betroffenen Flüchtlinge überlassen werden, die sich dann freiwillig zur Rückkehr in ihre Heimat entschließen könnten. Die zwangsweise Rückführung ist zutiefst inhuman.
Ein zusätzliches besonderes Problem ist die Behandlung von Deserteuren und Kriegsdienstverweigerern. Uns ist bekannt, daß entsprechende Personen in Kroatien zu Haftstrafen verurteilt worden sind. Das KDV-Gesetz Kroatiens ist unzureichend, da es die Möglichkeit der Kriegsdienstverweigerung auf bestimmte Zeiträume (90 Tage nach der Erfassung) begrenzt. Kriegsdienstverweigerer werden außerdem diskriminiert, Zivildienstleistende können zum waffenlosen Dienst beim Militär auch an der Front verpflichtet werden, was im Widerspruch zu entsprechenden UN- und EU-Konventionen zur Kriegsdienstverweigerung steht. Daß die Zagreber Regierung ausdrücklich erklärt hat, daß es in diesem Zusammenhang „keine Hindernisse für die Teilnahme von Beobachtern an eventuellen künftigen nach kroatischen Rechtsvorschriften geführten Gerichtsverfahren“ (Erklärung des Vizepräsidenten Granic vom 15.4.94) gibt, belegt ja gerade, daß Kroatien mit Prozessen und Verurteilungen rechnet. Deshalb steht die Abschiebung von Verweigerern und Deserteuren auch in deutlichem Widerspruch zur Genfer Flüchtlingskonvention.
Die Flüchtlinge haben genug gelitten und müssen selbst entscheiden dürfen, wann und ob sie in ihre Heimat zurückkehren können! Insbesondere dürfen Menschen, die eine Verfolgung wegen Kriegsdienstverweigerung oder Desertion befürchten, nicht abgeschoben werden. Martin Singe, Sekretär des
Komitees für Grundrechte und
Demokratie, Zweigbüro Köln
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