piwik no script img

Freispruch

Ein 49jähriger Rechtsanwalt, der Asylbewerbern bei der Falschgeldproduktion geholfen haben soll, ist vom Hamburger Landgericht freigesprochen worden. In der Anwaltspraxis sollen von August 1992 bis Ende April 1993 über 2000 falsche 500-Mark-Scheine mit Hilfe eines Farbkopiergerätes nachgemacht worden sein. Die mitangeklagten Flüchtlinge aus Ex-Jugoslawien wurden zu Haftstrafen verurteilt.

Gemeinsam für freie Presse

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen