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Gericht untersagt Hanfanbau

Berlin (taz) – Das Berliner Verwaltungsgericht hat den Antrag einer Brandenburger Agrargenossenschaft, im Eilverfahren den Anbau von 110 Hektar Hanf noch in diesem Frühjahr zu genehmigen, abgelehnt. Grund für die Klage war die Ablehnung ihres Anbauantrags durch das Bundesgesundheitsamt (BGA), das jeden Anbau von Hanfpflanzen in Deutschland genehmigen muß. Die Gesundheitsschützer meinten, daß auch der Anbau von Faserhanf, der nur geringste Mengen des Cannabis- Wirkstoffs THC (Tetra-Hydro- Cannabinol) enthält, eine Gefahr für die Volksgesundheit darstellt. Die Bauern hatten in ihrer Klage darauf verwiesen, daß der Anbau dieser Faserhanfsorten in allen europäischen Ländern erlaubt ist und von der EU sogar mit 700 Mark pro Hektar subventioniert wird. Um wirtschaftliche Nachteile zu vermeiden, verlangten sie deshalb, die Aussaat sofort zu genehmigen. Diese Eilbedürftigkeit wurde vom Gericht verworfen – es wird nun im Hauptverfahren über die Klage entscheiden. Auch wenn die Chancen in diesem Verfahren von juristischen Beobachtern als ausgesprochen gut bewertet werden – spätestens der Europäische Gerichtshof müßte die deutsche Hanfprohibition für rechtswidrig erklären – stieß das Urteil sowohl bei den Bauern als auch bei der „Hanfgesellschaft“, die sich um die Wiedereingliederung der Nutzpflanze bemüht, auf Enttäuschung. Das Pilotprojekt, bei dem 110 Hektar Hanf ökologisch angebaut und zu Papier und Baustoffen verarbeitet werden sollten, kann in diesem Jahr nun nicht mehr realisiert werden.

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