Gegen deutsche Einmischung -betr.: Türkei verweigert Leicht die Einreise, taz 7.9.94

Betr.: Türkei verweigert Leicht die Einreise, taz 7.9.

Ihre Berichterstattung ist ein Musterbeispiel dafür, wie Vorurteile die Berichterstattung und damit die Meinungsbildung über die Türkei in Deutschland trüben. Das Honorargeneralkonsulat der Republik Türkei in Bremen stellt dazu folgendes fest:

1. Bei dem Verstorbenen handelt es sich um einen aus der Haft ausgebrochenen Straftäter. Eine besonders sorgfältige Indentitätsprüfung ist angebracht, um zu verhindern, daß ggf unter einer gewechselten Identität neue Straftaten in der Türkei begangen werden.

2. Zur Überprüfung der Identität sind der türkische Personalausweis und der türkische Reisepaß erforderlich. Dies ist nach türkischen Gesetzen Voraussetzung für die Überführung eines Verstorbenen in die Türkei.

3. Sollten diese Dokumente nicht zur Verfügung stehen, reicht ein anderes Personenstandsdokument. In diesem Fall ist Überprüfung durch das zuständige türkische Ministerium erforderlich. Diese Überprüfung nimmt zwischen zwei und zehn Tagen in Anspruch.

4. Die dem Verstorbenen nahestehenden Personen sind durch mich über diesen Sachverhalt informiert worden. Es ist deshalb unverständlich, weshalb in der Öffentlichkeit andere Erklärungen abgegeben werden.

5. Das Verhältnis zwischen der Türkei und ihren Bürgern bedarf keiner irgendwie gearteten Vermittlung deutscher Stellen. Die Türkei verfolgt keine verstorbenen Straftäter. Sie hält nur die türkischen Gesetze ein. Die Überführung des Verstorbenen erfolgt deshalb aufgrund türkischer Gesetze und nicht wegen einer irgendwie gearteten Intervention deutscher Stellen.