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DDR-General angeklagt

Die Staatsanwaltschaft hat erneut ein hochrangiges Mitglied der DDR-Militärführung wegen Tötung von Flüchtlingen an Mauer und innerdeutscher Grenze angeklagt. Dem Generalmajor a.D. wird zur Last gelegt, als Chef des Stabes der DDR-Grenztruppen für die Tötung und die versuchte Tötung von Flüchtlingen strafrechtlich verantwortlich zu sein. Er habe von 1971 bis 1977 Befehle zur „Undurchlässigkeit der Grenze“ mit ausgearbeitet.