: López darf weitermachen
■ Klage von Opel abgewiesen
Wolfsburg (dpa) – VW-Einkaufschef Jose Ignacio López kann beim Wolfsburger VW-Konzern weiterarbeiten. Eine Klage der Adam Opel AG auf ein Beschäftigungsverbot wurde am Dienstag vor dem Arbeitsgericht in Wolfsburg abgewiesen. „López arbeitet seit eineinhalb Jahren als Vorstandsmitglied bei VW, sein Wissen ist bereits abgeschöpft und transferiert“, sagte der Vorsitzende Richter Szyperrek zur Begründung. Wenn Opel einen Schadensersatzanspruch habe, sei er nicht über ein Beschäftigungsverbot zu realisieren. Dies käme einer unzulässigen Strafaktion gleich. López war im März 1993 von Opel zu VW gewechselt und wird von Opel der Industriespionage bezichtigt. Auch eine Klage von sieben mit López zu VW gewechselten Managern wurde abgewiesen. Sie verlangten, daß Opel jede Maßnahme unterlassen solle, die zu einer Beeinträchtigung ihrer Beschäftigung führen könnte.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen