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Kaindl-Prozeß: Anklage erschüttert

Im Prozeß um die Tötung des Rechtsextremisten Gerhard Kaindl ist die Mordanklage gestern in einem entscheidenden Punkt erschüttert worden. Vor der 7. Großen Strafkammer des Landgerichts befand ein Gerichtsmediziner, daß die belastenden Aussagen eines 19jährigen Angeklagten wegen dessen paranoider Schizophrenie nicht verwertet werden dürften. Der Kranke hatte sechs Mitangeklagte vor dem Staatsschutz beschuldigt, in das Attentat auf den Schriftführer der „Deutschen Liga für Volk und Heimat“ im April 1992 verstrickt zu sein.

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