: Er heißt nicht Ivan Müller, sondern Hans-Rolf Rippert
Das Karlsruher Oberlandesgericht (OLG) hat eine Klage des als Ivan Rebroff bekannt gewordenen Sängers Hans-Rolf Rippert gegen einen Ferseh-Werbespot für gerechtfertigt erklärt. In dem Spot hatte die schwäbische Großmolkerei Alois Müller einen als Russen verkleideten Schauspieler auftreten lassen. Dieser sagt – im Russenkostüm, mit Vollbart und östlichem Akzent: „In Wahrheit heiße ich Ivan Müller, bin Sänger und liebe Müller.“ Darin sah das OLG „eine verwechslungsfähige Werbung“ und insofern eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Sängers. Die Höhe des Schadensersatzes ist noch nicht geklärt. Während die Richter in Offenburg Müller zu 100.000 Mark verurteilt haben, forderte der Sänger in der Berufung 250.000 Mark. Die für den Spot verantwortliche Werbeagentur hatte bei dem Sänger angefragt. Dessen Mitwirkung war aber an der Honorarforderung gescheitert. Foto: taz-Archiv
40.000 mal Danke!
40.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Was uns besonders macht? Sie, unsere Leser*innen. Sie wissen: Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Wir suchen auch weiterhin Unterstützung: suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus – schon mit 5 Euro im Monat! Jetzt unterstützen