piwik no script img

Urteil wegen sexueller Nötigung

Ein 31jähriger Hausmeister ist gestern wegen versuchter sexueller Nötigung und Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren verurteilt worden. In der Nacht zum 3. August 1994 war der Mann in die Erdgeschoßwohnung einer Frau in Steglitz eingestiegen. Die Frau wehrte sich gegen den Versuch, auf das Bett gedrückt zu werden. Ihre Hilferufe alarmierten Nachbarn. Dem Gericht tischte der Angeklagte ein Märchen auf. Er habe zwei Tage zuvor Schlüssel verloren. Durch den nächtlichen Besuch wollte er angeblich nur feststellen, ob sie sich in der Wohnung der Nachbarin befinden.ADN

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen