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Schmieren besteuern

■ SPD-Gesetzentwurf: Bestechungsgeld nicht als „nützliche Aufwendung“ absetzbar

Berlin (taz) – Nach dem Willen der SPD sollen Schmier- und Bestechungsgelder künftig nicht mehr als „nützliche Aufwendungen“ von der Steuer abgesetzt werden dürfen. Die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Ingrid Matthäus-Maier und der SPD-Abgeordnete Frank Hofmann stellten gestern in Bonn einen entsprechenden Gesetzentwurf ihrer Fraktion vor. Durch „die bis heute geltende Möglichkeit, Bestechungs- und Schmiergelder steuerlich abzusetzen“, werde der „Korruption ständig weiter Vorschub geleistet“, erklärte Matthäus- Maier. Den durch Korruption verursachten Schaden beziffert die SPD-Fraktion in ihrem Entwurf mit rund 600 Millionen Mark im Jahr. Sollte der Gesetzentwurf verabschiedet werden, würde dies bei vorsichtigen Schätzungen zu „Mehreinnahmen von 100 Millionen DM jährlich bei der Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer“ führen. Die Abzugsfähigkeit soll sowohl für Zahlungen im In- als auch im Ausland unterbunden werden.

Der Bundesregierung hielt die Fraktionsvizechefin vor: „Eine Regierung, die rechtswidriges Handeln steuerlich derartig honoriert, darf sich nicht wundern, wenn die Steuermoral immer weiter zurückgeht und der Steuerwiderstand wächst.“ Dem SPD-Vorschlag zufolge soll im Einkommensteuergesetz der Katalog der nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben um den Punkt „Schmier- und Bestechungsgelder“ ergänzt werden.

Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat bereits vor zwei Wochen einen umfassenden Katalog zur Bekämpfung von Korruption vorgelegt. Die Streichung der „nützlichen Aufwendungen“ ist darin ebenso vorgesehen. wg

Siehe auch Seite 12

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