: Senatswerbung darf fortgesetzt werden
Die Öffentlichkeitsarbeit des Berliner Senats für die Fusion der Länder Berlin und Brandenburg kann fortgesetzt werden. Ein Antrag des Bürgerbundes auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung, diese Informationsarbeit zu untersagen, wurde gestern vom Verfassungsgerichtshof zurückgewiesen. Der Senat begrüßte die Entscheidung der Richter. Die Informationsarbeit brauche nicht unterbrochen zu werden. Die Entscheidung in der Hauptsache stehe aber noch aus.dpa
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