: Alleinerziehender muß nur halbtags arbeiten
Auch alleinerziehende Väter, die von der Sozialhilfe leben, müssen sich nur um eine Halbtagsstelle bemühen. Bleiben die Bewerbungen erfolglos, darf das Sozialamt nicht die Hilfe kürzen, entschied das Bundesverwaltungsgericht. Bei alleinerziehenden Frauen war bereits selbstverständlich, daß sie nur halbtags arbeiten müssen. Zieht der alleinerziehende Mann zu einer Frau, so darf das Sozialamt von ihr nur dann einen Einkommensnachweis verlangen, wenn es sich um eine feste, eheähnliche Partnerschaft handelt. (AZ: 5 C 16.93)AFP
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