Watschen vom Gericht

■ Beschlagnahme von Patientenakten im Klinikum Haar war nicht zulässig

Augsburg (taz) – Die Beschlagnahme von Patientenakten durch die Staatsanwaltschaft München I im Klinikum Haar war rechtswidrig. Das hat das Landgericht München I am Mittwoch entschieden. Der Bezirk Oberbayern und mehrere Ärzte hatten gegen die am 22. Juni durchgeführte „Blitzrazzia“ Beschwerde eingereicht.

Die Beschlagnahmeaktion wegen eines vermuteten Drogenmißbrauchs hatte heftige Kritik bei Patienten und ärztlichem Personal ausgelöst. Pflegepersonal und Ärzten war unterstellt worden, sie hätten von einem mutmaßlichen Drogenmißbrauch gewußt. Dieser Verdacht reichte den Richtern nicht aus. Die beschlagnahmten Akten müssen unverzüglich zurückgegeben werden, daraus gewonnene Erkenntnisse dürfen nicht verwertet werden. Das Gericht kam zu dem Schluß, daß die therapeutische Arbeit der Klinik empfindlich gestört worden sei und die Gefahr im schlimmsten Fall existenzgefährdender Rufschädigung heraufbeschworen wurde. In grundgesetzlich geschützte Persönlichkeitsrechte von Patienten sei rechtswidrig eingegriffen worden. Der Gerichtsentscheid sei „eine dicke Watschen für die Ermittler“, kommentierte gestern Rechtsanwalt Jerzy Montag. Klaus Wittmann