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Klage zurückgenommen

■ Hessen darf Wirtschaftsunternehmen Scientology „konsequent bekämpfen“

Frankfurt/Main (taz/dpa/AFP) Das Verwaltungsgericht in Wiesbaden hat gestern ein von Scientology angestrengtes Verfahren gegen das Land Hessen eingestellt und der Sekte die Verfahrenskosten auferlegt. Die umstrittene Sekte hatte ihre Klage zurückgenommen – offenbar wegen mangelnder Erfolgsaussichten.

Vom Verwaltungsgericht hatte Scientology feststellen lassen wollen, daß die Sekte durch eine Pressemitteilung der hessischen Landesregierung vom Oktober 1992 „in ihren Rechten verletzt“ worden sei. Das Land Hessen sollte verpflichtet werden, zu erklären, daß gegen die Sekte nicht der Vorwurf der Gewalttätigkeit erhoben werde; außerdem sollte die angekündigte „konsequente Bekämpfung“ von Scientology für „rechtswidrig“ erklärt werden.

Die Staatskanzlei hatte die Auffassung vertreten, daß die Sekte ein „Wirtschaftsunternehmen“ sei. Der Staat dürfe somit sachlich abgesicherte Werturteile über Scientology verbreiten. Diese Auffassung, so die Staatskanzlei gestern, sei durch Ermittlungsergebnisse von Staatsanwaltschaften und Gerichtsentscheidungen belegt.

Bundesfamilienministerin Claudia Nolte (CDU) hat die Vorwürfe von Scientology, die die „breitangelegte Kampagne“ gegen die Sekte mit dem „Naziterror gegen die Juden“ verglichen und bei UN und OSZE Beschwerden eingereicht hatte, zurückgewiesen: Der Vorwurf sei „eine Beleidigung der Opfer des Nationalsozialismus“. Der CDU-Politiker Heinrich Lummer hat die Boykottaufrufe gegen den US-Schauspieler Tom Cruise wegen dessen Scientology-Mitgliedschaft als „neue Art von Hexenjagd“ kritisiert. Die Bundesrepublik sei wieder in der „McCarthy-Ära gelandet“, sagte er gegenüber der Tageszeitung Die Welt.kpk

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