: Lukrative Abwicklung einer Klinik
■ Bündnisgrüne halten Zahlung von 6,3 Millionen Mark Senatsknete an den Samariter-Bund für höchst fragwürdig
Stehen dem Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) 6,3 Millionen Mark öffentliche Gelder zu, um die Schließung eines Krankenhauses zu finanzieren, das gegen den Willen der Senatsgesundheitsverwaltung abgewickelt wurde? Keineswegs, meint der Gesundheitsexperte der Bündnisgrünen, Bernd Köppl, und hofft, den Hauptausschuß des Abgeordnetenhauses am Mittwoch mit seinen Argumenten überzeugen zu können.
Seit dem 1. Juli ist der Schwedenpavillon – so hieß das Krankenhaus am Wannsee – geschlossen. Die 170-Betten-Klinik, die überwiegend chronisch kranke, alte Menschen versorgte, fiel dem Bettenabbau zum Opfer, sollte aber nach dem erklärten Willen des Senats in eine Pflegeeinrichtung umgewandelt werden.
Doch die damalige Sozialsenatorin Ingrid Stahmer (SPD) und auch ihre Nachfolgerin Beate Hübner (CDU) mühten sich vergeblich, den ASB für eine Umwandlung zu gewinnen. ÖTV-Chef Kurt Lange war nicht der einzige, der damals vermutete, daß der ASB an einer Weiterführung der Einrichtung gar nicht interessiert sei, weil die gemeinnützige Organisation das wertvolle Grundstück am Wannsee verkaufen wolle.
Auch die Schließung der Klinik wollte sich der ASB von der Senatsverwaltung vergolden lassen: ursprünglich mit 27 Millionen Mark. Allein die Abrißkosten hatte der ASB zunächst mit 12 Millionen beziffert. Nach dem subventionierten Abriß der wuchtigen Klinikbauten hätte sich für das quasi besenreine Grundstück leichter ein Käufer finden lassen. Doch der Senatsgesundheitsverwaltung gelang es, den Phantasiepreis auf 9,3 Millionen herunterzuhandeln. Davon muß der ASB 3 Millionen selbst aufbringen, 3 Millionen übernehmen die Krankenkassen, und 3,3 Millionen müssen aus dem Etat der Senatsgesundheitsverwaltung bestritten werden.
In dem Antrag der Gesundheitsverwaltung, den der Hauptausschuß am Mittwoch beraten wird, gehört auch der Sozialplan für 173 Beschäftigte. Doch der Bündnisgrüne Bernd Köppl hält es für „höchst fragwürdig“, ob in diesem Fall ein Rechtsanspruch nach dem Landeskrankenhausgesetz besteht. Denn der Träger habe „das Angebot eines wirtschaftlich gleichwertigen Versorgungsauftrags“ selbst abgelehnt.
Damit entfällt nach Ansicht der Grünen die Grundlage für eine Zahlung öffentlicher Gelder. Dorothee Winden
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