: Nur für den persönlichen Bedarf
■ Ein Polizeibeamter und seine Ehefrau sind wegen Betrugs und Hehlerei angeklagt, und nichts davon soll wahr sein
Sie fahren BMW, besitzen eine Wohnung im spanischen Benidorm und ein Sonnenstudio in Gänsemarktnähe. Mehrere Kredite haben sie aufgenommen, erklärt Ageles E. dem Richter, und ansonsten viel Glück gehabt: Ihren alten BMW hätten sie gewinnbringend verkaufen können; und bei der Übernahme des Leasingvertrages für die Sonnenbänke profitierten sie von der Pleite der vorherigen Besitzerin. Aber der Laden läuft auch jetzt nicht gut und alles weitere auch nicht: Ageles E. und ihr Mann Karl-Heinz – Polizeibeamter – sind wegen Betrugs und Hehlerei angeklagt.
Die Verlesung der Anklageschrift dauert eine Viertelstunde. Doch nichts davon, meint Karl-Heinz E., sei wahr. Er habe lediglich ein paar Sachen bekommen für den persönlichen Bedarf. Vorgeworfen werden dem Polizeibeamten und seiner Frau jedoch, fast ein Jahr lang mit gestohlenen Euroscheck-Karten bezahlte Hemden, Lederjacken, Mäntel, Schuhe, Möbel und Kosmetika bestellt, gekauft und zum Teil weiterverscherbelt zu haben. Auch ihre eigene EC-Karte sollen sie dafür zur Verfügung gestellt haben. Sie selbst behaupten, diese niemals erhalten zu haben; sie müsse auf dem Postweg abhanden gekommen sein.
Und auch den Haupteinkäufer Jörg P., dessen Haftbefehl laut Anklage dem E. sozusagen auf dem Dienstweg zur Kenntnis gelangt sein soll, will der Polizeibeamte keinesfalls vor der drohenden Verhaftung gewarnt haben. Wegen Strafvereitelung im Amt ist E. dennoch angeklagt. Wochenlang und vergeblich hatte die Staatsanwaltschaft versucht, P. als Zeugen ausfindig zu machen. Der Richter leistete gestern Amtshilfe: P. sei im benachbarten Untersuchungsgefängnis inhaftiert. Binnen einer halben Stunde wird er „vorgeführt“, sein Wunsch nach Beratung durch einen Anwalt abgetan. Dies sei nicht nötig, weil er selbst wegen der zur Verhandlung stehenden Anklagepunkte bereits rechtskräftig verurteilt worden sei.
Der 24jährige Kaufmann P. beteuert, beim Ehepaar E. persönliche Sachen sowie „Dinge, die nicht unbedingt mir gehörten“ lediglich untergestellt oder ihnen ab und an etwas ohne Bezahlung überlassen zu haben. Beim knapp zehn Jahre älteren E. habe er vielmehr freundschaftlichen Halt gefunden nach der Trennung von einer Freundin und der darauffolgenden Wohnungslosigkeit. Ob der Polizeibeamte gewußt habe, daß es sich bei den „untergestellten“ Sachen um „ertrogene“ Ware handelte, kann P. nicht sagen. Sorgen habe sich E. aber vermutlich schon gemacht.
Lange Listen von unterschiedlichen Kleidungsstücken in verschiedenen Größen mit Farb- und Herstellerangabe hatte die Staatsanwaltschaft sichergestellt. Bestell-Listen seien dies aber keineswegs, versichert Karl-Heinz E. Er schreibe immer für alles mögliche Listen, für den Urlaub oder Weihnachten. Und für die Wohnung in Spanien, sagt seine Frau, und die Familie.
Der Prozeß wird kommenden Mittwoch fortgesetzt.
Stefanie Winter
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