■ Kommentar
: Schludriges Gesetz

Keine sonderlich mitreißende Erkenntnis hat das Verwaltungsgericht zutage gefördert: Universitäten dürfen Gebühren erheben. Das wußten wir ja wohl alle. Viel schwerer als diese Banalität wiegt jedoch, daß sich das Gericht wenig Mühe gemacht hat, den Zusammenhang von Einschreibe- und Studiengebühren aufzudecken. Darum ging es nämlich den klagenden Studis, der Boykott-Initiative und der GEW: Zu zeigen, daß die Verwaltungsgebühr nichts weiter ist als der Testballon für echte Studiengebühren. Obwohl das Gericht herausarbeitete, wie schludrig das den Gebühren zugrunde liegende Gesetz gemacht ist; obwohl die Richter zeigten, daß die Gebührenhöhe „mit dem dicken Daumen“ festgelegt wurde, versäumten sie, die einzig richtige Antwort zu geben: das Haushaltsstrukturgesetz zu kippen.

Dennoch braucht sich niemand Sorgen zu machen, denn dies wird mit hoher Wahrscheinlichkeit noch kommen. Schon jetzt sind zwei Grundsatzklagen der Bündnisgrünen und der Unis gegen das hingeschluderte Gesetz anhängig. Tür und Tor sind nach dem vernichtenden Urteil über das Gesetzgebungsverfahren auch den Klagen von BewerberInnen geöffnet. Sie werden sich nun vermehrt in die überfüllten Unis hineinklagen. Das Haushaltsstrukturgesetz ist handwerklich ein Desaster. Daraus macht niemand einen Hehl, selbst im Senat nicht. Die Leidtragenden, das ist das eigentliche Problem, sind die Universitäten und die Studierenden. Sie müssen ausbaden, was die Regierenden hektisch zusammengeschüttet haben. Christian Füller

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