■ Tarifverträge
: Klauseln und Kniffe

Die Arbeitgeberverbände wollen Ernst machen: Josef Fiedelis Senn, Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbandes Stahl, sagte gestern zur taz, auch sein Verband empfehle den Mitgliedsunternehmen, ab 1.10. die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall um 20 Prozent zu kürzen. Damit würde der gültige Tarifvertrag nicht gekündigt, da er die Kürzung decke.

Der Manteltarifvertrag schreibt eine Lohnfortzahlung von sechs Wochen fest, „es sei denn, es bestehen andere gesetzliche Regelungen“. Dieser Nebensatz taucht, ähnlich formuliert, in den meisten Tarifverträgen auf. In den kommenden Monaten wird es viel juristischen Zank darum geben. Wie haben die Tarifparteien ihn gemeint? Trägt er deklaratorischen Charakter, oder handelt es sich um eine konstitutive Regelung, werden die Juristen fragen. Handelt es sich um einen Satz, der quasi nur zur Abrundung in den Tarifvertrag aufgenommen wurde, da das jeweilige Gesetz über die Lohnfortzahlung eh gilt? Oder ist es nicht so, daß Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich ausdrücklich auf eine sechswöchige Lohnfortzahlung geeinigt haben, unabhängig vom geltenden Recht? Dann wäre es eine konstitutive Regelung.

So ist es, sagen die Gewerkschaften. Deswegen hätten die Arbeitgeber kein Recht, die Lohnfortzahlung ab dem 1.10. zu kürzen, denn die bestehenden Tarifverträge gelten darüber hinaus. Senns Empfehlung sei vertragswidrig.

Stahl-Hauptgeschäftsführer Senn argumentiert, in Tarifverträgen seien nie Besserstellungen gegenüber der gesetzlichen Regelung ausgehandelt worden. Ganz gleich, in welcher Frage, man habe sich immer an geltendes Recht gehalten. „Und weil dies sich geändert hat, gilt das Gesetz für uns weiterhin.“

Senns Rat sei zumindest sehr heikel, meint Arbeitsrechtler Ulrich Zachert. „Schließlich haben Gewerkschafter die Tarifverträge im Glauben an die damals gültige Lohnfortzahlung von sechs Wochen unterzeichnet.“ Eine Verschlechterung der Gesetzeslage sei nicht abzusehen gewesen. „Wenn die Arbeitgeber eine deklaratorische Regelung im Kopf gehabt haben, hätten sie eine Formulierung wie ,Es gilt das jeweils gültige Gesetz‘ wählen müssen.“

Die Ankündigung der Arbeitgeber, nur noch 80 Prozent zahlen zu wollen, hat das Klima in den Betrieben frostig werden lassen. Das hat wohl auch Arbeitgeberpräsident Senn mitbekommen. Für jene Stahl-Chefs, die von Kürzungen auf eigene Faust nicht viel halten, hält Senn deshalb auch bereits eine Ausweichstrategie parat: Ab 1.10. volle Lohnfortzahlung von 100 Prozent zahlen – vorbehaltlich einer späteren Rückforderung. Annette Rogalla