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Klage gegen Mercedes

■ Erste Klage wegen gekürzter Lohnfortzahlung. Arbeitgeber gespalten

Karlsruhe/Münster (dpa) – Nach dem Inkrafttreten des neuen Bonner Gesetzes zur Lohnkürzung bei Krankheit ist die erste Klage vor einem Arbeitsgericht erhoben worden. Kläger vor dem Arbeitsgericht in Karlsruhe ist ein Mercedes-Mitarbeiter aus Rastatt (Baden-Württemberg), bestätigte gestern der Vertreter des Gerichtsdirektors, Eberhard Natter.

Der Daimler-Benz-Konzern hatte als erstes Großunternehmen die Anwendung des neuen Gesetzes angekündigt. Es ermöglicht die Lohnkürzung bei Krankheit um 20 auf 80 Prozent. Umstritten ist zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften, inwieweit geltende Tarifverträge davon berührt sind.

Der Bund der Richterinnen und Richter der Arbeitsgerichtsbarkeit forderte gestern die Einrichtung tariflicher Schlichtungsstellen. Diese Gremien sollten Streitigkeiten über Tarifbestimmungen „in eigener Verantwortung regeln“ können, heißt es in einem Appell an Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände.

Bisher zeichnet sich im Streit um die Kürzung der Lohnfortzahlung bei Krankheit keine einheitliche Linie der Arbeitgeber ab. In Niedersachsen hatten bis Donnerstag mehrere Unternehmen erklärt, „den Tarifvertrag einhalten“ und im Krankheitsfall weiter 100 Prozent Lohn zahlen zu wollen, darunter Volkswagen und Preussag. Für Nordrhein-Westfalen sagte gestern eine Gewerkschaftssprecherin, wegen der Massenproteste seien auch viele nicht tarifgebundene Betriebe entschlossen, um des Betriebsfriedens willen weiter 100 Prozent im Krankheitsfall zu zahlen.

In Bochum hat die Werksleitung von Opel nach Betriebsratsangaben angeboten, erkrankten Beschäftigten zunächst „unter Vorbehalt“ weiter 100 Prozent zu zahlen. Damit folgt Opel dem Modell von BMW, die das volle Entgelt für Kranke nur noch vorbehaltlich einer juristischen Entscheidung gewähren. Der Betriebsrat von Opel lehnte diesen Vorschlag ab und besteht auf Einhaltung des Tarifvertrages.

siehe auch Seite 5

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