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SS-Mann Erich Priebke muß erneut vor Gericht

■ Italienisches Kassationsgericht gibt Befangenheitsantrag gegen Richter statt

Rom (taz) – Mit einer sensationellen Entscheidung hat Italiens höchstes Gericht den Nebenklägern im Prozeß gegen den ehemaligen SS-Mann Erich Priebke wegen der Erschießung vom 335 Geiseln Recht gegeben. Die Anwälte der Angehörigen von Opfern hatten Bemerkungen des Vorsitzenden des Militärgerichts, Quistelli, als Zeichen möglicher Befangenheit gewertet. Der Oberrichter hatte sich während des Prozesses in Gesprächen über den Befehlsnotstand und mögliche mildernde Umstände ausgelassen. Das militärische Revisionsgericht hatte den Befangenheitsantrag seinerzeit abgelehnt.

Möglicherweise wird der neue Prozeß nicht mehr vor einem Militärgericht verhandelt – die Nebenkläger hatten stets bestritten, daß Priebke vor ein solches Tribunal gehört. Schließlich sei er nicht als Wehrmachtsangehöriger, sondern als SS- Mann tätig gewesen, einer Formation, die nach überwiegender internationaler Einschätzung politischen Charakter hatte. Der 83jährige Priebke war am 1. August wegen Beteiligung an dem Massaker in den Ardeatinischen Höhlen bei Rom verurteilt worden, wegen der Verjährung der Tat aber zunächst auf freien Fuß gesetzt worden. Werner Raith

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