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Demonstrieren vor Kriegerdenkmälern verboten

■ Entwurf des Justizministeriums: Für „ungehörige Handlungen“ an Mahnmalen drohen drei Jahre Gefängnis. Grüne: Militarismusgegner werden mundtot gemacht

Bonn (taz) – Mit bis zu drei Jahren Gefängnis oder einer Geldstrafe soll künftig bestraft werden können, wer „eine grob ungehörige Handlung“ vor Gefallenendenkmälern verübt, „die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören“. Das sieht der Entwurf des Justizministeriums zur Reform des Strafgesetzbuches vor, der gegenwärtig in Bonn mit anderen Ministerien abgestimmt wird.

Scharfe Kritik an dem Gesetzesvorhaben übt Volker Beck von Bündnis 90/Die Grünen: „Das paßt zur Soldatenehre. Die Kritiker von Militarismus sollen mundtot gemacht werden.“ In den 80er Jahren seien Kriegerdenkmäler immer wieder Ziel von Aktionen der Friedensbewegung gewesen; nun bestünde die Gefahr, daß eine solche kritische Auseinandersetzung mit Gefängnis bestraft wird. Beck sieht „die Berliner Republik auf dem Weg in den Wilhelminismus“.

Bisher ist lediglich das Beschädigen und Zerstören von Denkmälern strafbar. Die „Störung der Totenruhe“ ist nur an Orten möglich, an denen sich Gräber befinden. Eine Erweiterung dieses Straftatbestandes wird auch von Volker Beck und anderen Oppositionspolitikern nicht zuletzt wegen rechtsextremistischer Umtriebe an Gedenkstätten für nötig gehalten. 1994 hatten sich vor dem Krematorium der Gedenkstätte Buchenwald Jugendliche, die braune Hemden trugen und Feuerhaken in der Hand hielten, gegenseitig fotografiert. Um künftig derartige Aktionen ahnden zu können, brachte der Bundesrat im Januar einen Gesetzentwurf ein. Der sieht vor, daß bestraft werden soll, „wer an einer Totengedenkstätte für Opfer der nationalsozialistischen oder einer anderen Gewalt- und Willkürherrschaft beschimpfenden Unfug verübt“. Dieser Entwurf liegt noch heute im Rechtsausschuß des Bundestages. Im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens soll geprüft werden, „ob es sich empfiehlt, auch andere Totengedenkstätten und Aufbahrungsstätten“ einzubeziehen. Nun sollen auch Kriegerdenkmäler einbezogen werden. Bettina Gaus

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